Das Kleingedruckte

  1. Die Tanzschule verpflichtet sich, bei rechtzeitiger und schriftlich vollständig ausgefüllter Anmeldung einen Kursplatz zu reservieren. Sollte der gewählte Kurs besetzt sein, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Falle entfallen Reservierung und Honorarverpflichtung, sofern nicht ein anderer Kurstermin als Ersatz gewählt werden kann.
  2. Tanzen ist das ganze Jahr möglich. Der Unterricht findet mindestens einmal wöchentlich statt.
    Ausnahme sind die gesetzlichen Feiertage und die Tanzschulferien.

Die Ferien der Tanzschule richten sich nach den gesetzlichen Ferienzeiten in Rheinland Pfalz.

  1. Für versäumte Stunden können wir in Parallelkursen gerne einen Ersatztermin nennen. Ist dies nicht möglich, so führt dies zu keiner Minderung des Honorars. Bei Ausfall einzelner Stunden werden selbstverständlich Ersatzstunden angeboten. Diese können jedoch zu anderen Zeiten und bei anderen Fachlehrern stattfinden. Die Auswahl der Lehrer steht der Tanzschule generell frei.
  2. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Kurshonorars. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
  3. Auch wenn unverschuldet am Unterricht nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen.
  4. Abmeldungen müssen generell schriftlich erfolgen. Gerne auch per E-Mail. Bei Abmeldungen bis zur dritten Kursstunde ist die Hälfte des Kurshonorars, bei späteren Abmeldungen das volle Kurshonorar zu zahlen. Bereits gezahlte Beträge können nicht rückerstattet werden. Es erfolgt dann eine Gutschrift.
  5. Das Kurshonorar ist bis zur ersten Stunden zu überweisen. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr erhoben. Die Kosten der Rücklastschriften (Bankgebühren) werden zusätzlich in Abzug gebracht, sofern es kein Verschulden der Tanzschule ist.
  6. Wird ein Kurs wiederholt, beträgt das Honorar generell 50% des normalen Kurshonorars. Dies wird gewährt, wenn der gleiche Kurs nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
  7. Fortlaufende Kurse (Clubs, Zumba, Ballett, Hip Hop, Tanzkreise, u.Ä.).
    Die Laufzeit fortlaufender Kurse(Clubs) beträgt mindestens drei Monate und verlängert sich automatisch um die gebucht Laufzeit, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die fortlaufenden Kurse(Clubs) können mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Vertragsende schriftlich gekündigt werden. Das Honorar ist bis zu diesem Zeitpunkt zu entrichten.

Und noch etwas …. !! bei einem zwingenden, außerordentlichen Kündigungsgrund, werden wir sicher eine gemeinsame Lösung finden !!

RALFS TANZGALERIE
Am Obermarkt 3-5
67547 Worms

Telefon : 06241/854-1280
Fax: 06241/854-6744
info@ralfstanzgalerie.de
www.ralfstanzgalerie.de
Inhaber: Nadine Jung
Bankverbindung: Nadine Jung, IBAN : DE34550912000024285804, BIC: GENODE61AZY